Allgemeine Geschäftsbedingungen
der VKT GmbH, Sandwiesenstraße 15, 72793 Pfullingen, E-Mail: kontakt@vkt.de
(nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber Unternehmern (nachfolgend „Auftraggeber“).
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Waren zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Lieferung und Inbetriebnahme von Highspeed-Kameras und Zubehör
- Lieferung, Installation, Wartung und Service von Medientechnik
2.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.
2.4 Der Auftragnehmer ist in der Durchführung seiner Leistungen frei und nicht an Weisungen hinsichtlich Ort, Zeit und Art der Leistung gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
3.2 Verzögerungen, die aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
3.3 Entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
4.2 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart:
- für Dienstleistungen innerhalb von 10 Tagen netto
- für Warenlieferungen innerhalb von 20 Tagen netto
nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.3 Gerät der Auftraggeber in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen gemäß Bürgerliches Gesetzbuch.
4.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen.
5. Lieferung, Gefahrübergang
5.1 Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
5.2 Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber oder den Transportdienstleister auf den Auftraggeber über.
5.3 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Auftraggeber zumutbar sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
7. Gewährleistung
7.1 Für Warenlieferungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
7.2 Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
7.3 Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
7.4 Für Dienstleistungen besteht ein Anspruch auf Nachbesserung.
8. Haftung
8.1 Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
8.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
8.3 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
8.4 Die Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.
9.2 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung.
10. Vertragsdauer und Kündigung
10.1 Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen werden individuell vereinbart.
10.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.